Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz als AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Harald Sommerer, als Inhaber und Betreiber der Privatvermietung Alpenchalet Gosau, Hornspitzweg 1, 4824 Gosau, im Folgenden kurz als Privatvermieter bezeichnet, und dem Vertragspartner der Privatvermieter im Rahmen der Überlassung von deren Ferienwohnungen, im Folgenden kurz als Gast bezeichnet (Ferienwohnungsüberlassungsvertrag). Als Gast gilt im Folgenden derjenige, der für einen oder andere eine Ferienwohnung bucht, derjenige der selbst für sich und andere eine Ferienwohnung bucht sowie sämtliche aufgrund von Buchungen berechtigte Nutzer der Ferienwohnungen. Mit der Buchung bzw. mit der Anfrage zur Reservierung einer Ferienwohnung erkennt der Gast die AGB als verbindlich an.

1.2. Die Leistungen der Privatvermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Gästen werden nur akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich verbindlich zugestimmt wurde.

1.3. Die Privatvermieter können die AGB jederzeit ändern. Bestehende Gäste werden davon informiert. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Gast weiterhin mit den Privatvermietern kontrahiert.

1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.5. Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsehen, wird diesem generell durch eine E-Mail entsprochen.

2. BUCHUNGSVORGANG, ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Alle Angaben zu Leistungen und Preisen auf der Website der Privatvermieter sowie im Rahmen des Buchungsvorganges sind unverbindlich.

2.2. Eine Reservierung/Buchung einer Ferienwohnung und somit ein Vertragsabschluss ist wie folgt möglich:

2.2.1. Über die Website des Privatvermieter erfolgt eine verbindliche Buchung der Unterkunft (durch „Anklicken“ des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“) wodurch das Vertragsverhältnis zustande kommt. 

2.2.2. Über die Website des Privatmieter sind auch Buchungsanfragen möglich. Hierauf erhält der Gast zunächst ein unverbindliches Angebot über den Preis und Zahlungskonditionen für die Nutzung der Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum. . Diese Angebot stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Fehler im Angebot sowie Abweichungen zwischen der Anfrage und des Angebotes unverzüglich mitzuteilen. Darauf kann vom Gast per E-Mail ein entsprechendes Angebot an den Privatvermieter gerichtet werden, welches in der Folge vom Privatvermietern durch eine Buchungsbestätigung angenommen werden kann.

2.2.3. Daneben sind Buchung direkt im Wege einer E-Mail Korrespondenz oder über externe Buchungsplattformen möglich.

2.3. Der Gast ist verpflichtet, die in den Formularen vorgesehenen Felder bzw. Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Eine Buchung ist nur möglich, wenn alle in den Formularen enthaltenen Pflichtfelder ausgefüllt sind.

2.4. Sofern nichts anderes erklärt wird, schließt der Gast den Vertrag auch hinsichtlich der seiner Mitreisenden im eigenen Namen und ist somit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten persönlich verantwortlich. Im Übrigen gilt eine solidarische Haftung für sämtliche Verpflichtungen des Gastes und seiner Mitreisenden oder derjenigen Gäste für die er die Buchung vornimmt. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Privatvermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Unterkunft berechtigt in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der AGB.

2.5. Mit Aufgabe der Buchung/Anfrage versichert der Gast, dass dieser älter als 18 Jahre ist.

2.6. Der Privatvermieter behalten sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. ZAHLUNGEN

3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Privatvermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.

3.2. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen akzeptiert.

3.3. Rechnungen des Privatvermieters sind bis spätestens 14 Tage vor Anreise ohne Abzug fällig.

3.4. Die Preise können von dem Privatvermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Privatvermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Privatvermieter dem zustimmen.

3.5. Der Privatvermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung/Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese gelten als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.6. Der Gast ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Privatvermieter mit dem Entgelt für die Ferienwohnung aufzurechnen. Dieses Kompensationsverbot gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Privatvermieters oder für solche Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag stehen und die gerichtlich festgestellt oder von dem Privatvermieter ausdrücklich anerkannt worden sind.

4. BEGINN UND ENDE DER ÜBERLASSUNG DER UNTERKUNFT; PFLICHTEN DES GASTES

4.1. Der Gast hat das Recht, so dER Privatvermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gebuchte Unterkunft ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

4.2. Der Gast verpflichtet sich, den Privatvermietern bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie sonstige Dokumente, deren Einsicht durch den Privatvermieter gesetzlich vorgeschrieben sind (etwa Impf- oder Testnachweis), vorzulegen.

4.3. Die gebuchte Ferienwohnung ist durch den Gast am Tag der vereinbarten Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Privatvermieter ist berechtigt, zusätzliche Beträge in Rechnung zu stellen, wenn die Ferienwohnung nicht fristgerecht freigemacht ist. Eine spätere Abreise bzw. Freimachen der Ferienwohnung ist nach Verfügbarkeit möglich. Eine allfällige Anfrage ist vom Gast mindestens 1 Tag vor Abreise zu stellen.

4.4. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise steht dem Gast keine Rückerstattung zu.

4.5. Die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr sind vom Gast einzuhalten.

4.6. Während der Abwesenheit von der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, alle Fenster und Türen fest zu verschließen.

4.7. Die Ferienwohnung darf nur von den vom Gast angegebenen Personen bewohnt werden.

5. RÜCKTRITT – STORNOGEBÜHR

5.1. Ein Rücktritt von der Buchung der Unterkunft durch einseitige Erklärung des Gastes ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag keine Stornogebühren
  • innerhalb der 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag 20 % vom vereinbarten Entgelt
  • am vereinbarten Ankunftsag 100% vom vereinbarten Entgelt

5.2. Die Privatvermieter empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1. Der Privatvermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die gebuchte Ferienwohnung unbenutzbar geworden ist, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7. HAFTUNG

7.1. Der Gast haftet dem Privatvermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Privatvermieters, die diese gegenüber Dritten zu erbringen haben. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast den Privatvermieter schad- und klaglos zu halten.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Privatvermieter die Unterkunft bei Beendigung des Aufenthaltes in dem Zustand zurückzustellen, in dem sie von ihm übernommen wurde. Fehlende bzw. nicht funktionsfähige Einrichtungs- oder Hausratsgegenstände sind vom Gast in Form eines Schadenersatzbetrages zu ersetzen.

7.3. Im Übrigen haftet der Gast für durch sein Verhalten unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, die Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese von ihm oder ihm zurechenbaren Personen verunreinigt oder beschädigt wurden, sowie dafür, dass die Ferienwohnung durch ein Verhalten von ihm oder ihm zurechenbaren Personen für die Tage nach seinem Aufenthalt aufgrund von Reinigungsoder Reparaturarbeiten nicht in Anspruch genommen werden kann.

7.4. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung des Privatvermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

7.5. Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung des Privatvermieters für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

7.6. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Privatvermieters ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

7.7. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Privatvermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Privatvermieters abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte, wird die Haftung des Privatvermieters oder ihrer Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen, wenn der Gast ein Konsument ist. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Punkt 7.4. – 7.6.

8. TIERE

8.1. Die Anwesenheit von Haustieren des Gastes kann im Buchungsverlauf über die Website des Privatvermieters als zusätzliche Leistung gegen eine gesonderte Vergütung gebucht werden.

8.2. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Im Übrigen hat der Gast über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Privatvermieters zu erbringen.

8.3. Der Gast haftet dem Privatvermietern für den Schaden, den mitgebrachte Tiere dem Privatvermietern anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Privatvermieters, die diese gegenüber Dritten zu erbringen haben. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast den Privatvermieter schad- und klaglos zu halten.

9. BEENDIGUNG DES FERIENWOHNUNGSÜBERLASSUNGSVERTRAGES

9.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

9.2. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Privatvermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Privatvermieter werden in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme erspart oder durch anderweitige Vermietung erhalten haben. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn die Ferienwohnungen im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast gebuchten Ferienwohnung vollständig ausgelastet sind und die Ferienwohnung auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.

9.3. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit den Privatvermietern.

9.4. Der Privatvermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast – von der Ferienwohnung bzw. den allgemeinen Flächen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht – durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Privatvermieter oder den ihnen zurechenbaren Personen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht – von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird – die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt – zusätzliche Personen ohne vorherige Absprache in die Ferienwohnung aufnimmt; im Übrigen ist der Privatvermieter für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung berechtigt einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen

9.5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen, etc.) unmöglich wird, kann der Privatvermieter den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Privatvermieter von seiner Pflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.

10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

10.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Ferienwohnung gelegen ist.

10.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Privatvermieters, wobei der Privatvermieter überdies berechtigt sind, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

10.4. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

10.5. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

11. SONSTIGES

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit des Restes dieser AGB davon unberührt. Die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen werden in diesem Fall durch solche gültigen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, welche dem Zweck der zu ersetzenden rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommen.

11.2. Diese AGB sind auf der Website der Privatvermieter abrufbar. Zudem kann dieses Dokument ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Gast kann auch zusätzlich die AGB sowie die Daten der Bestellung archivieren, indem er entweder die AGB herunterlädt und die auf der letzten Seite des Bestellablaufs zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen des Browsers speichert.

12. BESCHWERDEN/STREITBEILEGUNG

Bei Beschwerden stehen der Privatvermieter (email: office@bergzeit-gosau.at) zur Verfügung. Der Privatvermieter beteiligt sich nicht an einem System zur alternativen Streitschlichtung. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Privatvermieter nicht verpflichtet und nicht bereit.